
Als Nachtalb (auch Nachtmahr oder Mahr) werden Wesen bezeichnet, die in der Nacht die Schlafenden quälen. Dabei sollen sie meist auf deren Brust sitzen, so ihnen das Atmen erschweren und Albträume herbei führen.
Vermutlich handelt es sich bei diesen Wesen um besonders bösartige Kobolde, da auch diesen nachgesacht wird, dass sie in der Nacht ihre schlafenden Hausherren necken. Beschreibungen über das Äußere dieser Wesen weisen ebenfalls darauf hin.
Während ein Nachtmahr im engeren Sinne ein mythisches Pferd ist, das die typischerweise mit Pferden assoziierte Fähigkeit des Reisens, in diesem Fall durch die Welt der Träume, nutzt, um in Träume einzudringen, ist der Alb auf die physische Nähe zu seinem Opfer angewiesen. Im Gegensatz zum Nachtmahr ist er wie erwähnt kein Pferd, sondern eher eine Art Kobold und sitzt dem Opfer auf der Brust. Im Einzelfall wird ihm nachgesagt, aus dieser Position heraus den Odem (also Lebensatem) des Opfers zu stehlen. Trotz dieser Unterschiede zwischen Alb und Nachtmahr werden beide Begriffe schon lange synonym für im weitesten Sinne schlechte Träume induzierende Wesenheiten genutzt. So etwa im Falle der Abbildungen aus dem 18. Jahrhundert. Beim eigentlichen Nachtmahr bleibt es jedoch unklar, ob es sich überhaupt um schlechte Träume handeln muss: während der Alb einem Opfer explizit schadet dringt das Nachtmahr vorerst lediglich in Träume ein. Es wären also Träume, die sich weniger durch ihre notwendige Schlechtigkeit als vielmehr durch eine fremde Präsenz auszeichnen. In esoterischer Literatur finden wir den (modernen) Hinweis, dass ein Nachtmahr genutzt werden kann, um jemandem, etwa "einem Magier", die Macht zu verleihen, durch anderer Leute Träume zu reisen. Dies ist zwar ein moderner Hinweis, ist im Falle eines Pferdes (d.h. eines Reittieres) allerdings so naheliegend, dass eine solche Vorstellung auch in früheren Zeiten als zumindest denkbar angenommen werden kann.
